Rechtsprechung
OLG Bremen, 09.11.2012 - 2 U 41/12 (Rev. n. zugel.) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Oberlandesgericht Bremen
§ 651 j BGB
Sonstiges Zivilrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der erheblichen Gefährdung im Sinne von § 651j Abs. 1 BGB
- reise-recht-wiki.de
Reisekostenrückerstattung bei erheblicher Gefährdung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Kreuzfahrtreise / Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt (hier: Atomreaktor-Katastrophe in Fukushima) / Reisewarnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651j
Begriff der erheblichen Gefährdung im Sinne von § 651j Abs. 1 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fukushima und die Folgen - Kündigung einer Reise wegen erheblicher Gefährdung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung bei einer erheblichen Gefährdung - Fernostreise nach der Fukushima-Katastrophe
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Strahlende Aussichten - Rücktritt von einer Fernostreise nach der Fukushima-Katastrophe war berechtigt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Atomreaktorunfall in Fukushima konnte Reisekunden zur Kündigung berechtigen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Reaktorunglück in Fukushima: Kündigung einer Reise wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung - Reisende haben Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.03.2012 - 3 O 870/11
- OLG Bremen, 09.11.2012 - 2 U 41/12 (Rev. n. zugel.)
Papierfundstellen
- MDR 2013, 142
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.1989 - VII ZR 60/89
Kündigung einer von einer Schulklasse gebuchten Reise wegen des Reaktorunfalls in …
Auszug aus OLG Bremen, 09.11.2012 - 2 U 41/12
Dazu haben sie u.a. auf die Tschernobyl- Entscheidung des BGH (NJW 1990, 572) verwiesen und u.a. behauptet, es sei unmöglich gewesen, die Gefahrenlage sowie ihre weitere Entwicklung umfassend und abschließend einzuschätzen.
- OLG Schleswig, 26.03.2021 - 17 U 166/20
Rücktritt von Pauschalreise wegen aufgrund der Verbreitung des Covid-19-Virus zu …
Bei der Ausbreitung von Krankheiten kann die erhebliche Beeinträchtigung aus der Gefährdung der körperlichen Gesundheit des Reisenden resultieren; dabei kommt es lediglich auf die persönliche Sicherheit, nicht - wie die Beklagte mit der Berufungsbegründung meint - auf die Durchführbarkeit der Pauschalreise an (vgl. Löw, Pauschalreiserecht in Zeiten der Covid-19-Pandemie, NJW 2020, 1252, 1253, mit Verweis auf Tonner, Auswirkungen von Krieg, Epidemie und Naturkatastrophe auf den Reisevertrag, NJW 2003, 2783, 2784-2785; OLG Bremen, Urteil vom 9. November 2012 - 2 U 41/12 -, bei juris Rn. 24). - AG Frankfurt/Main, 28.11.2013 - 31 C 2617/11
Kündigung / Höhere Gewalt / Reaktorunfall
Ausreichend ist bei dem vorliegenden Hintergrund, dass dem Kläger und seiner Ehefrau, selbst wenn das Kreuzfahrtschiff das betroffene Gebiet um ... nicht unmittelbar ansteuerte, die Situation schon in der Erwartung, auch nur in die weiteren Regionen zu gelangen, beunruhigend vorkommen musste, wobei sich ihre Befürchtung, Schäden durch ... davonzutragen, als durchaus berechtigt und infolge der unklaren Nachrichtenlage nachvollziehbar darstellt (vgl. ebenso OLG Bremen, Urteil vom 09.11.2012, Aktenzeichen 2 U 41/12).